Die Betreuungsweisung ist eine besondere Form der Einzelfallhilfe. Nach § 10 des Jugendgerichtsgesetzes gehört sie zu den ambulanten Maßnahmen und wird vom Jugendgericht in der Regel für sechs Monate angeordnet.
Die Betreuungsweisung ist bei Jugendlichen und Heranwachsenden angezeigt, die aufgrund von individuellen Problematiken eine intensive Einzelbetreuung benötigen. In der Betreuungszeit wird den jungen Menschen Hilfestellungen bei der Bewältigung ihrer schwierigen Lebenslagen gegeben, um sie zu einer selbstständigen Gestaltung ihres Lebens zu befähigen.
Diese Hilfe beinhaltet folgende Bereiche:
- Schriftverkehr und Ämtergänge
- Schuldenregulierung
- Unterstützung bei Schul- und Arbeitssuche
- Unterstützung bei Suchtproblematiken
- Unterstützung bei belasteten Problemen mit Arbeitgebern, Lehrern und Eltern