Für Volljährige, die aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten nicht mehr selbständig besorgen können, hat der Gesetzgeber durch die Betreuung, Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht unterschiedliche Möglichkeiten zur Unterstützung und Vorsorge geschaffen.
Je nach Erforderlichkeit, kann der Betreuungsverein in Geld- und Vermögensangelegenheiten helfen und sich um das gesundheitliche Wohlergehen des Betreuten kümmern. Er kann mit dem Betreuten zusammen Wohnungs- und Mietangelegenheiten regeln und bei der Lösung von Alltagsproblemen behilflich sein.
Der Betreuungsverein unterstützt Angehörige sowie ehrenamtliche Betreuer in allen Fragen und Belangen der rechtlichen Betreuung. Außerdem berät er Menschen, die Vorsorge für den Betreuungsfall treffen möchten. Er übernimmt gerichtlich bestellte Betreuungen durch professionelle Betreuerinnen und Betreuer.
Die rechtliche Vertretung kann folgende Aufgaben umfassen:
- Sorge für die Gesundheit,
- Regelung finanzieller Angelegenheiten,
- Regelung behördlicher Angelegenheiten,
- Wohnungsangelegenheiten,
- Regelung der pflegerischen und häuslichen Versorgung
- und vieles mehr
Unsere Leistungen:
- Einzelgespräche,
- telefonische Beratungen,
- regelmäßige Sprechstunden,
- Informationsveranstaltungen,
- Erfahrungsaustausch mit haupt- und ehrenamtlichen Betreuern.