„Ambulant Betreutes Wohnen“ (BeWo) ist ein Angebot qualifizierter Assistenz, das Menschen in schwierigen Situationen zu einer selbstbestimmten und eigenständigen Alltagsbewältigung befähigt. Daher findet die Unterstützung dort statt, wo sie benötigt wird – in einer Form, die wir gemeinschaftlich entwickeln.
Viele Menschen, die BeWo in Anspruch nehmen, sind psychisch krank.
Sie haben Schwierigkeiten mit der Tagesgestaltung, Sie fühlen sich einsam, Sie schaffen Ihren Papierkram nicht, haben Schwierigkeiten im Umgang mit Ämtern und Behörden, suchen nach einer beruflichen Orientierung und verlieren zunehmend das Zutrauen in Ihre eigenen Fähigkeiten?
Wir unterstützen Sie gerne bei der Lösung der Probleme und können ein gemeinsames Unterstützungsangebot in folgenden Bereichen entwickeln:
- Hilfestellung und Begleitung beim Umgang mit Ämtern, Behörden und finanziellen Angelegenheiten
- Erhalt der eigenen Wohnung oder Unterstützung bei der Suche nach einer neuen Wohnung
- Unterstützung beim Aufbau einer Tagestruktur
- Begleitung und Beratung bei Problemen des alltäglichen Lebens
- Hilfestellung bei gesundheitlichen Angelegenheiten
- Psychosoziale Beratung
- Unterstützung bei der Bewältigung von Krisen und Konflikten
- Unterstützung im Umgang mit Krankheitssymptomen und Frühwarnzeichen
- Förderung sozialer Beziehungen, Aufbau, Stabilisierung und Gestaltung sozialer Kontakte
- Unterstützung bei der Aufrechterhaltung oder dem Wiederaufbau einer beruflichen Perspektive
- Gestaltung der freien Zeit innerhalb und außerhalb der Wohnung
- Anleitung und Training bei allen hauswirtschaftlichen Aufgaben
Das Ziel ist es, das selbständige Leben in der eigenen Wohnung zu erhalten, aufzubauen und zu trainieren. Ziele auf diesem Weg können sein: psychische Stabilität zu erlangen, Kompetenzen zu erwerben, mit den Auswirkungen der Behinderung umzugehen und den Alltag besser bewältigen zu können, soziale Kontakte wieder aufgenommen und eine berufliche Idee entwickelt zu haben.
Das ambulant betreute Wohnen ist eine Leistung der Eingliederungshilfe und kann beim Landschaftsverband (§ 78 SGB IX) oder der Stadt Köln beantragt werden. Eine private Abrechnung ist ebenfalls möglich. Bei der Beantragung unterstützen wir Sie gerne. Wir stellen keinen Wohnraum zur Verfügung.
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