Ein Team aus erfahrenen Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern führt im Rahmen von gerichtlichen Auflagen nach § 10 des Jugendgerichtsgesetzes regelmäßig soziale Trainingskurse für Jugendliche im Alter von 14 bis 21 Jahren durch.
Die Jugendzeit ist ein problematischer Lebensabschnitt, eine Zwischenstation und Übergangsphase vom Kind zum Erwachsenen, die sich vor allem durch Ausprobieren, Vorläufigkeit und schnelle Wechsel auszeichnet. Straffälliges Verhalten von Jugendlichen ist eine Antwort auf diese schwierigen Lebensverhältnisse, Ausdruck unbewältigter Probleme, die mit den zur Verfügung stehenden Problemlösungsstrategien nicht bewältigt werden können.
Die pädagogische Intention der Sozialen Trainingskurse besteht daher in der Vermittlung alternativer Handlungsstrategien und Verhaltensweisen, um den Jugendlichen zu verbesserter sozialer Kompetenz, größerer Konfliktfähigkeit, Frustrationstoleranz und zu mehr Selbstbewusstsein zu verhelfen.