Corona-Schutz nicht allein Pflegeeinrichtungen aufbürden!
Die letzten Änderungen im Infektionsschutzgesetz sehen strenge Schutzmaßnahmen in Pflegeeinrichtungen vor, während gleichzeitig die für die Gesamtbevölkerung definierten Maßnahmen vergleichsweise dürftig bleiben. Die Arbeiterwohlfahrt kritisiert die Diskrepanz, da sie den Schutz Vulnerabler gefährde und soziale Teilhabe Pflegebedürftiger verhindere.
Brigitte Döcker, Vorstandsvorsitzende des AWO Bundesverbandes, erklärt dazu: „Während Pflegeeinrichtungen zahlreiche Maßnahmen zum Schutz ihrer Bewohner*innen ergreifen, sind aktuell kaum Eindämmungsmaßnahmen für die Gesamtbevölkerung vorgesehen. Die Eindämmung von COVID-19 kann aber nicht erst an der Tür zu diesen Einrichtungen beginnen, sie bleibt weiterhin eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Denn wir wissen aus den Erfahrungen der letzten 2,5 Jahren, dass sich das Infektionsgeschehen in der Gesamtbevölkerung etwas versetzt in Pflegeeinrichtungen abbildet. Schutzmaßnahmen nur vulnerablen Menschen in Einrichtungen vorzugeben, greift deshalb zu kurz.“
Mit der Verabschiedung des Gesetzes zur Stärkung des Schutzes der Bevölkerung und insbesondere vulnerabler Personengruppen vor COVID-19 traten Änderungen im Infektionsschutzgesetz (IfSG) in Kraft, die die Aufgaben von Pflegeeinrichtungen im Rahmen von Corona-Schutzmaßnahmen beim Infektionsschutz, Hygienemanagement, beim Impfen und Testen sowie beim Medikamentenmanagement von antiviralen Corona-Medikamenten neu definierten und strenge Auflagen vorsehen. Neben diesen Schutzmaßnahmen in Herbst und Winter gilt es aber laut AWO vor allem wieder einen besonderen Blick auf die soziale Teilhabe von Menschen in stationären Einrichtungen und besonderen Wohnformen der Eingliederungshilfe zu richten.
AWO-Präsidentin Kathrin Sonnenholzer erläutert dazu: „Ziel der AWO war es von Anfang an, neben den Schutzmaßnahmen stets Teilhabe von Bewohner*innen stationärer Pflegeeinrichtungen und besonderer Wohnformen der Eingliederungshilfe sicherzustellen und zu verwirklichen. Der Gesundheitsschutz darf nicht zur Folge haben, dass alte und im Bewegungsradius eingeschränkte Menschen in Isolation vereinsamen.“