
Aktuelle Informationen zum Corona-Virus
Maßnahmepaket des Landes NRW zur Eindämmung des Corona–Virus
Auswirkungen auf die AWO Köln
Der Informationsstand und die gesetzliche Anordnungen im Umgang mit der weltweiten Corona Virus-Infektion ändern sich derzeit ständig. Vor dem Hintergrund drastisch steigender Infektionszahlen in den vergangenen Tagen und der weiterhin dynamischen Entwicklung der SARS-CoV-2 Infektionen ist es erforderlich, weitere kontaktreduzierende Maßnahmen zur Verzögerung der Ausbreitungsdynamik zu ergreifen und Infektionsketten zu unterbrechen.
Wir haben für Sie zum Download aktuelle Dokumente bereit gestellt, u.a. des MKFFI (Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen) wie z.B. Fragen und Antworten (FAQ) zum Betretungsverbot von Kindertagesbetreuungsangeboten und zur Betreuung von Kindern von Schlüsselpersonen.
Für den Fachbereich Pflege entnehmen Sie bitte die neusten Informationen der Seite www.awo-koeln-pflege.de
Auch wenn diese Zeiten sehr hart und herausfordernd sind - insbesondere im Fachbereich Pflege - so gibt es auch immer wieder schöne Erlebnisse. Unsere Rubrik Lichtblicke zeigt Ihnen unsere täglichen Highlights in den Seniorenzentren.
Wir werden Sie über die weitere Entwicklung zeitnah informieren. Wir wünschen Ihnen und Ihren Familien beste Gesundheit und hoffen, dass sich die Situation bald wieder entspannt!

Besondere Schutzmaßnahmen vor Infektionen mit dem SARS-CoV-2-Virus in Einrichtungen der Pflege, der Eingliederungshilfe und der Sozialhilfe vom 01.04.2022

Aufrechterhaltung der Kindertagesbetreuung während der Omikron-Welle - Ministerschreiben vom 28.01.2022

Aufrechterhaltung der Kindertagesbetreuung während der Omikron-Welle - Ministerschreiben vom 28.01.2022

Coronaschutzverordnung ab dem 30.12.2021

Coronaschutzverordnung ab dem 30.07.2021

Coronaschutzverordnung ab dem 21.06.2021

Regelbetrieb Kindertagesstätten ab dem 07.06 2021

Corona-Test-und Quarantäneverordnung ab dem 27.05.2021

Coronaschutzverordnung vom 26.05.2021
05.05.2021:
Außerkrafttreten des Infektionsschutzgesetzes
Nach § 28b Absatz 3, Satz 6 Infektionsschutzgesetz (IfSG) in Verbindung mit § 28b Absatz 2 Satz 1 und 2 IfSG (Unterschreitung Schwellenwert von 165) tritt das Verbot von Erteilung des Präsenzunterrichts automatisch außer Kraft ab dem übernächsten Tag, wenn der Inzidenzwert von 165 an fünf aufeinander folgenden Werktagen unterschritten wird (Bsp. der 05.05.2021 wäre der fünfte Tag, an dem der Inzidenzwert unterschritten wird, dann wäre nach heutigem Stand Präsenzunterricht möglich am 07.05.2021 gemäß § 7 Absatz,Nr. 5a der Coronaschutzverordnung NRW.).
Das Robert-Koch-Institut veröffentlicht im Internet unter https://www.rki.de/inzidenzen für alle Landkreise und kreisfreien Städte fortlaufend die Sieben-Tage-Inzidenz der letzten 14 aufeinander folgenden Tage.
Danach gelten automatisch wieder die Bestimmungen der aktuellen Coronaschutzverordnung des Landes NRW.
03.05.2021:
Information Besuchsregelung in Pflegeeinrichtungen nach § 28b Absatz 1 IfSG
Die Allgemeinverfügung vom 23.04.2021 regelt in I. Ziff. 5, dass im Rahmen der zeitlich unbeschränkten Besuchsrechte zeitgleich von einer Bewohnerin bzw. einem Bewohner maximal 5 Personen aus maximal zwei Hausständen empfangen werden dürfen. Kinder bis zu einem Alter von einschließlich 14 Jahren werden bei der Berechnung der Personenzahl nicht mitgezählt. Paare gelten unabhängig von ihren Wohnverhältnissen als ein Hausstand.
Davon abweichend ist zu beachten, dass in den Kreisen und kreisfreien Städten, in denen die bundesweit einheitlichen Schutzmaßnahmen bei besonderem Infektionsgeschehen nach § 28b Absatz 1 des Infektionsschutzgesetzes gelten, Bewohnerinnen und Bewohner zeitlich unbeschränkt jeweils nur eine Person und zu dem Haushalt gehörende Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres als Besuch empfangen können.

Corona-Test-und Quarantäneverordnung vom 23.04.2021

Coronaschutzverordnung vom 29.03.2021

Coronaschutzverordnung vom 05.03.2021

Coronaschutzverordnung ab 25.01.2021

Coronaschutzverordnung vom 07.01.2021

Coronaschutzverordnung vom 30.11.2020

Coronaschutzverordnung vom 30.10.2020

09.10.2020: Amtsblatt der Stadt Köln zur regionalen Apassung der Coronaschutzverordnung

Schreiben der Leistungserbringerverbände bzgl. der Lockerungen in den Einrichtungen der stationären Altenhilfe - Bitte um Balance

Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2

Zweite Verordnung zur Änderung von Rechtsverordnungen zum Schutz vor dem Coronavirus SARS-CoV-2

Information für Eltern - Betreuung an Feiertagen und Wochenenden

Bescheinigung des Arbeitgebers zur Unabkömmlichkeit der Arbeitnehmerin/des Arbeitnehmers

Information für Eltern - Betreuung an den Osterfeiertagen

Schreiben der Freien Wohlfahrtspflege NRW an den offenen Ganztag

Offizielle Information des Landes NRW: Betreuung in den Osterferien

Zusammen sind wir stark! Unterstützung für Kölnerinnen und Kölner

Die AWO Köln sagt Danke an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Pressemitteilung: AWO fordert Maßnahmen zum Erhalt der sozialen Infrastruktur

COVID-19: Tipps für Eltern

Schreiben an Ministerpräsident Laschet der Freien Wohlfahrtspflege 18.03.2020

Pressemitteilung der Freien Wohlfahrtspflege NRW 18.03.2020

Elternbrief Nr.1_Dank und Informationen_Offizielle Information Land NRW 17.03.2020

FAQ Kindertagesbetreuung

Fachempfehlung Betretungsverbot von Kindertagesbetreuungsangeboten und Betreuung von Kindern von Schlüsselpersonen

Gruppen-/ bzw. einrichtungsbezogene Betreuung der Kinder von Schlüsselpersonen

Schließung des Kindertagesbetreuungsangebotes wegen Mangels an Betreuungsbedarfen

Bescheinigung des Arbeitgebers zur Unabkömmlichkeit der Arbeitnehmerin/des Arbeitnehmers

Erlass kontaktreduzierende Maßnahmen